Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie. Bereits im März 2022 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser den "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" vorgestellt, um die Aktivitäten der extremistischen Rechten ganzheitlich und frühzeitig zu bekämpfen – mit Prävention und der vollen Härte des Rechtsstaates. Der Aktionsplan wird konsequent umgesetzt und hat auf vielen Feldern bereits wichtige Fortschritte gebracht.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser
"Wir wollen alle Instrumente des Rechtsstaats nutzen, um unsere Demokratie zu schützen. Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen, ihnen ihre Einnahmen entziehen und die Waffen wegnehmen."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung der "Maßnahmen gegen Rechtextremismus" in der Bundespressekonferenz.

Es ist nun notwendig, den eingeschlagenen Kurs mit Hochdruck weiterzuverfolgen und zugleich auf neue Entwicklungen zu reagieren. Dazu braucht es zusätzliche Maßnahmen und Möglichkeiten, um die Gefahr des Rechtsextremismus bei der Wurzel zu packen. 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat dazu am 13. Februar 2024 gemeinsam mit Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, und Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, weitere Maßnahmen gegen Rechtsextremismus in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Die 13 Maßnahmen im Überblick:

1. Resilienz der Demokratie stärken

Wenn autoritäre und rechtsextremistische Kräfte die Demokratie angreifen, sind ihre ersten Ziele oft die Justiz, die freie Presse und die demokratischen Institutionen. Dem muss die wehrhafte Demokratie einen Riegel vorschieben und die Widerstandskraft des Rechtsstaats und seines Institutionengefüges stärken. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als wichtigster Hüter der Verfassung.

Nächste Schritte:
Es ist notwendig, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgericht stärker gegen die Einflussnahme demokratiefeindlicher Kräfte abzusichern. Dazu bietet es sich an, die zentralen Regelungen zu Organisation und Verfahren des Bundesverfassungsgericht in das Grundgesetz aufzunehmen.

Darüber hinaus wird geprüft, welche Instrumente der wehrhaften Demokratie sinnvoll genutzt oder nachgeschärft werden können, um unsere Verfassungsordnung besser vor bestehenden oder zukünftigen Gefahren zu schützen.

2. Ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus

Die sogenannte Neue Rechte gilt als Scharnier zwischen nicht-extremistischen Kreisen und dem extremistischen (Parteien-)Spektrum. Ihr vermeintlich bürgerliches Auftreten lässt sie gegenüber Teilen der gesellschaftlichen Mitte als besonders anschlussfähig erscheinen. Auf Veranlassung des BMI ist sie bereits in der Vergangenheit intensiver in den Blick genommen worden. Mittlerweile werden viele ihrer Protagonisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geführt.

Um extremistische Umtriebe effektiv eindämmen zu können, müssen demokratische und rechtsstaatliche Kräfte auf allen Ebenen zusammenwirken. Der gesamte Verfassungsschutzverbund einschließlich des BfV nimmt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags seine Frühwarnfunktion wahr.

Extremisten stellen nicht nur die freiheitliche demokratische Grundordnung in Frage. Häufig verhöhnen sie den Staat und seine Institutionen und halten sie für schwach. Dieser Fehlannahme muss entschieden entgegengetreten werden. Streng im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse müssen staatliche Stellen erkannten Extremisten auf allen Ebenen die Grenzen des Rechts aufzeigen. Wie bei der ganzheitlichen Bekämpfung organisierter Kriminalität und der Clankriminalität müssen extremistische Akteure jederzeit – auch außerhalb der unmittelbaren Bekämpfung extremistischer Agitation – zu gesetzeskonformen Verhalten angehalten werden. Jedwede Rechtsverstöße müssen wirksam verfolgt und geahndet werden, um das klare Signal zu setzen, dass die wehrhafte Demokratie auch einen starken Staat beinhaltet. So sollten beispielsweise die zuständigen Ordnungsbehörden Maßnahmen vor Ort ergreifen – etwa in Form gaststättenrechtlicher oder sonstiger gewerberechtlicher Maßnahmen oder durch das ordnungsrechtliche Einschreiten gegen rechtsextremistische Veranstaltungen. Extremistische Akteure und Agitationen müssen überall im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in die Schranken gewiesen werden.

Das BfV übermittelt bereits jetzt im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten Informationen, z.B. zu rechtsextremistischen Veranstaltungen, an die zuständigen Behörden, damit von dort diese Veranstaltungen untersagt oder mit Auflagen versehen werden können.

Nächste Schritte:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird seine Datenübermittlungsbefugnisse verstärkt nutzen und anderen Behörden Erkenntnisse zuliefern, um weitergehende Maßnahmen anzuregen.

In diesem Zusammenhang gilt es, insbesondere auch Landes- und Kommunalbehörden weiter zu sensibilisieren und die Zusammenarbeit zu vertiefen.

3. Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen

Rechtsextremistische Netzwerke leben auch von Geld. Ein umfassender Überblick über ihre Finanzierungsstrukturen ist Voraussetzung dafür, sie zu zerschlagen. Die Aufklärung von Finanzierungsaktivitäten der rechtsextremistischen Szene hat das Bundesamt für Verfassungsschutz intensiviert und die dafür zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich ausgeweitet – beispielsweise, um die Geldströme rund um Szenekonzerte oder rechtsextreme Merchandise-Artikel, aber auch um die Finanzierung durch Spenden besser nachvollziehen zu können.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz tauscht sich eng mit dem Finanzsektor aus, um diesen für die Problematik von Finanzströmen und -transaktionen in Zusammenhang mit Rechtsextremismus zu sensibilisieren. Die kapitalbezogenen Strukturen und Zusammenhänge des rechtsextremistischen Spektrums werden durch das BfV systematisch analysiert. Dies umfasst u.a. Unternehmensstrukturen oder Finanzierungsnetzwerke, um so Trends, Muster und Vorgehensweisen herausarbeiten zu können. Relevante Erkenntnisse werden zuständigen Behörden weitergegeben.

Nächste Schritte:
Um erfolgreiche Finanzermittlungen gegen die ganze Bandbreite rechtsextremistischer Netzwerke zu ermöglichen, müssen die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Bundesamt für Verfassungsschutz gestärkt und die Verfahren entbürokratisiert werden. Dies soll 2024 mit dem Gesetzentwurf zum zweiten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts umgesetzt werden.

Es geht dabei um folgende Maßnahmen:
Der Verhetzungs- und Gewaltbezug in § 8a Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) soll gestrichen und durch einen auf das Gefährdungspotenzial abstellenden Ansatz ersetzt werden.

Außerdem müssen Verfahren entbürokratisiert werden: Es ist unangemessen, die schlichte Auskunft, wo eine Person ein Girokonto hat ("Kontostammdaten"), dem gleichen aufwändigen Verfahren zu unterwerfen wie eine Telekommunikationsüberwachung.

Im Rahmen des geplanten "Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität" soll das Bundesamt für Verfassungsschutz zudem Zugriff auf das noch einzurichtende Immobilientransaktionsregister erhalten.

4. Transnationale Vernetzungen stören

Rechtsextremistische Akteure stehen in intensivem, auch grenzüberschreitendem Austausch – auf Konzerten und Kampfsportevents, bei Schulungsveranstaltungen und Seminaren. Hier knüpfen sie Kontakte, schmieden Pläne und versuchen, ihren menschenverachtenden Botschaften mehr Reichweite zu verschaffen. Rechtsextremistischer Hass darf weder nach Deutschland importiert, noch aus Deutschland heraus exportiert werden. Deshalb müssen rechtliche Instrumente der Freizügigkeitsbeschränkung für Rechtsextremisten noch konsequenter zum Zuge kommen. Bereits heute liefert das Bundesamt für Verfassungsschutz der Bundespolizei sowie Ausländer-, Freizügigkeits- und Passbehörden Erkenntnisse zu, wenn es um Maßnahmen der Ein- und Ausreiseverhinderung sowie der Verhängung von Aufenthaltsverboten geht.

Nächste Schritte:
Das BMI arbeitet gemeinsam mit den betroffenen Behörden daran, Ein- und Ausreisen von Rechtsextremisten so weit wie rechtlich möglich zu verhindern.

5. Hass im Netz bekämpfen

Im Internet sind eine Verrohung der Sprache sowie eine ausgeprägte Verbalradikalität festzustellen. Das Internet hat zudem eine hohe Bedeutung für Radikalisierungsprozesse, Rekrutierung und Mobilisierung. Ziel ist es daher, strafrechtlich relevante Inhalte im Internet konsequent zu bekämpfen, auf diese Weise einen Beitrag zur Sicherung des demokratischen Diskurses zu leisten und das friedliche Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft zu gewährleisten.

Nächste Schritte:
Die Verfolgung strafbarer Inhalte im Internet wird weiter gestärkt. Hierzu wird unter anderem die bereits gut etablierte Struktur der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im
Internet (ZMI) des BKA genutzt und weiter ausgebaut.

Zudem sollen inkriminierte Inhalte aus dem Internet entfernt werden, um der Verrohung der Sprache im virtuellen Raum und potentiellen Nachahmungseffekten entgegenzuwirken.
Daher werden entsprechende Inhalte durch das BKA bei den Providern zur Löschung angeregt. Dort, wo es die gesetzlichen Regelungen ermöglichen, werden darüber hinaus durch Entfernungsanordnungen die Grundlagen für eine zwangsweise Durchsetzung etwaiger Löschungen geschaffen.

Das BKA hat die Bekämpfungsstrategien und -instrumente im Bereich "Politisch motivierte Kriminalität -rechts-" in den letzten Jahren weiterentwickelt und sich personell und organisatorisch entsprechend aufgestellt, um etwa mit Auswerteprojekten und Ermittlungsverfahren im digitalen Raum den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Internet zu erhöhen. Dieser Weg wird konsequent weiter beschritten.

6. Ausländischer Einflussnahme und Desinformation entgegenwirken

Rechtsextremisten wollen das Vertrauen in die Stabilität und Handlungsfähigkeit unseres Staates untergraben. Dieses Ziel teilen sie mit einigen ausländischen Akteuren, die ebenfalls ein Interesse daran haben, unsere Demokratie zu schwächen. So erzeugen autokratische Staaten im Internet mit Fake Accounts künstliche Reichweite, erfinden mit KI-basierten Bildern Geschichten und gaukeln mit kopierten Zeitungswebsites Glaubwürdigkeit vor. Mit solchen koordinierten Einflusskampagnen versuchen sie, die freie Meinungsbildung der Menschen in unserem Land und unsere politische Entwicklung zu manipulieren. Dabei folgen sie ausschließlich ihren eigenen Interessen, die unseren demokratischen Werten komplementär entgegenstehen.

Staatliche, halbstaatliche und private ausländische Akteure versuchen dabei auch, deutsche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und deren Beschäftigte zu instrumentalisieren. Zugleich nutzen sie v.a. digitale Kommunikationskanäle, um ihr rechtsextremistisch orientiertes Zielpublikum zu erreichen und dort vorsätzliche falsche oder irreführende Informationen zu verbreiten, die Bevölkerung aufzuwiegeln und den demokratischen Staat, seine Organe und deren Vertreter zu beschädigen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet diese Entwicklungen genau und steuert gegen. Die Bundesregierung sensibilisiert und informiert. Das BMI hat in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung das Bürgerbeteiligungsprojekt "Forum gegen Fakes" ins Leben gerufen. Es soll eine bundesweite Debatte zum Umgang mit Desinformation im Internet anregen, aufklären und konkrete Empfehlungen beisteuern.

Nächste Schritte:
Nur, wenn wir ausländische Desinformationskampagnen früh und selbständig erkennen, können wir über deren Methoden aufklären und politisch darauf reagieren. Deshalb baut das BMI derzeit eine Früherkennungseinheit der Bundesregierung auf. Sie soll in der Lage sein, ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen bereits im Vorfeld zu identifizieren.

7. Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen

Wir müssen unsere Demokratie schützen – auch von innen. Die Reform des Bundesdisziplinarrechtes ist ein wichtiger Baustein, um unseren Rechtsstaat widerstandsfähiger zu machen und unmissverständlich zu zeigen: Der öffentliche Dienst duldet keine Extremisten in den eigenen Reihen.

Um eine deutliche Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, werden künftig alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der statusrechtlichen Entfernungen und andere statusrelevante Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügung ausgesprochen. Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragen musste, entfällt.

Eingeführt wird zudem ein Regelbeispiel für ein schweres Dienstvergehen bei einer Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung oder einer Ersatzorganisation einer solchen Partei oder Vereinigung.

Weiterhin wird der Pflichtenkreis für politische Beamtinnen und Beamte dahingehend erweitert, dass sich diese auch während des einstweiligen Ruhestands durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen müssen.

Mitte Mai 2022 wurde der zweite Lagebericht "Rechtsextremisten, ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ in Sicherheitsbehörden" vorgestellt. Dieser Bericht zeichnet ein umfassendes Bild in Bezug auf Verdachtsfälle in den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern, was Aktivitäten aus dem rechtsextremistischen bzw. "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter"-Milieu anbelangt.
Der Lagebericht wird turnusmäßig fortgeschrieben und sukzessive ausgeweitet.

Nächste Schritte:
Die Reform des Bundesdisziplinarrechtes ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten und muss nun konsequent angewendet werden.

Der nächste Lagebericht wird den Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates mit einbeziehen. Seine Veröffentlichung ist für das zweite Quartal 2024 geplant.

8. Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen

Vereinsverbote gehören zu den schärfsten Waffen im Instrumentenkasten der wehrhaften Demokratie. Wo immer Rechtsextremisten versuchen, organisierte vereinsmäßige Strukturen zu nutzen, um Straftaten zu begehen oder unsere verfassungsmäßige Ordnung zu beschädigen, muss ihnen konsequent Einhalt geboten werden.

Mit den Verboten der "Hammerskins Deutschland" und der "Artgemeinschaft" hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat 2023 zwei rechtsextremistische Organisationen aufgelöst.

Nächste Schritte:
Weitere Verbotsmaßnahmen mit möglichst empfindlicher Wirkung auf die rechtsextremistische Szene werden fortlaufend geprüft.

9. Rechtsextremisten konsequent entwaffnen

Wenn Extremisten im Besitz von Waffen sind, ist das eine Gefahr. Seit 2020 müssen sich Waffenbehörden mit der zuständigen Verfassungsschutzbehörde ins Benehmen setzen, wenn es um die notwendige "Zuverlässigkeitsprüfung" für den Umgang mit Waffen geht.

Zudem hat im Juli 2022 ein jährlich tagendes Bund Länder-Forum "Entwaffnung von Rechtsextremisten" seine Arbeit aufgenommen, in dem alle betroffenen Akteure – d.h. die Innenministerien, der Verfassungsschutzverbund und die Waffenbehörden – ebenenübergreifend Strategien und best practices für eine effektivere Entwaffnung von Rechtsextremisten diskutieren.

Nächste Schritte:
Das BMI hat seinen Entwurf für die Reform des Waffenrechts bereits im Januar 2023 vorgelegt. Die Verschärfung des Waffenrechts ist ein entscheidender Baustein zur Entwaffnung von Extremisten.
Konkret sieht der Entwurf u.a. Folgendes vor:

Der Wortlaut zwischen Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und Waffengesetz (WaffG) wird angeglichen, um klarzustellen, dass hier dieselben (Verdachts-)Maßstäbe gelten.

Damit wird angesichts uneinheitlicher Rechtsprechung festgeschrieben, dass auch die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als "bloßer" Verdachtsfall geführt wird, bereits zuverlässigkeitsschädlich sein und damit zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann.

Kriegswaffenähnliche Halbautomatikwaffen werden verboten, um das Risiko besonders fataler Anschläge zu verringern. Für die in der rechten Szene sehr beliebten Armbrüste gilt fortan eine Erlaubnispflicht. Die Nutzung von
Schießplätzen wird eingeschränkt, sodass erlaubnisfreie Schießen für jedermann nur noch mit bestimmten Waffen gestattet sein soll.

Gleichzeitig wird die Bundesregierung auch den Kampf gegen illegalen Waffenbesitz intensivieren – und sich dabei intensiv mit internationalen Partnern abstimmen.

Details zu den Zahlen zur Entwaffnung von Rechtsextremisten für das Jahr 2022.

10. Demokratieförderung stärken

Die Bundesrepublik ist eine wehrhafte Demokratie. Um den Kampf gegen die extreme Rechte erfolgreich zu führen, braucht der Staat die demokratische Zivilgesellschaft an seiner Seite – in ihrer gesamten Breite und Vielfalt. Die Bundesregierung hat deshalb die Erarbeitung der Strategie "Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus" auf den Weg gebracht. Auf Staatssekretärsebene werden derzeit neue Ansätze entwickelt, um die Demokratie zu schützen, unsere offene Gesellschaft zu stärken und Extremismus zu bekämpfen.

Darüber hinaus hat das BMI zahlreiche Schritte unternommen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und rechtsextremistischer Ideologie den Boden zu entziehen. Als Teil des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus wurden die Aktivitäten der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) wie die Programme "Demokratie im Netz" und "Miteinander reden" ausgebaut und eine neue Förderlinie "Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien" geschaffen. Zudem arbeitet das BMI am Aufbau eines NSU-Dokumentationszentrums.

Nächste Schritte:
Es braucht darüber hinaus Signale an die engagierten Bürgerinnen und Bürger, die unsere Demokratie stark und lebendig machen, indem sie unzählige zivilgesellschaftliche Initiativen mit Leben füllen. Sie benötigen für ihr Engagement dauerhafte und verlässliche Unterstützung.

Das Demokratiefördergesetz, das Ende 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist angesichts der aktuellen Entwicklung dringend notwendig, dass der Deutsche Bundestag es zeitnah beschließt.

Die Programme und Maßnahmen der BpB zur Förderung des Engagements für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus werden fortentwickelt und ausgebaut. Dazu bereitet die BpB derzeit die neue Förderperiode des Programms "Zusammenhalt durch Teilhabe" vor. Damit werden Projekte für Demokratie und gegen Extremismus in ländlichen und strukturschwachen Räumen gestärkt.

11. Sport mit Haltung - gegen Rechtsextremismus

Dem Sport wohnt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Kraft inne, die ihresgleichen sucht. Sport bringt Menschen über soziale Grenzen hinweg zusammen, er vermittelt wichtige Werte wie Fairness und Gleichheit im gemeinschaftlichen, regelgeleiteten Wettbewerb. Sport ist aber zugleich auch Teil und Spiegelbild der Gesellschaft. Auch hier werden deshalb gesellschaftliche Fehlentwicklungen wie Rechtsextremismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sichtbar. Anfeindungen erfolgen sowohl auf dem Spielfeld als auch von den Zuschauerrängen aus oder im Umfeld von Sportveranstaltungen. Die Bundesregierung und insbesondere das BMI als Sportministerium setzen sich dafür ein, die verbindenden Werte und die gesellschaftliche Kraft des Sports zu stärken und gegen jede Form von Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit vorzugehen. In diesem Zusammenhang werden in Kooperation mit dem organisierten Sport und der Zivilgesellschaft zahlreiche Projekte und Initiativen gefördert sowie Forschungsprojekte betrieben.

Im Jahr 2023 wurde das "Bundes-/Präventionsprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport" neu geschaffen. Das Programm fördert Sportvereine und -verbände mit dem Ziel, die demokratisch-integrative Kraft im gemeinnützigen, organisierten Sport zu stärken. Zusätzlich wird die einschlägige wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet unterstützt. Für 2023 und 2024 stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Nächste Schritte:
Die praktische Umsetzung des Bundesprogramms erfolgt über zwei Zentralstellen: Die Deutsche Sportjugend (dsj) übernimmt die Zentralstelle Sport/Zivilgesellschaft. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) übernimmt
die Zentralstelle Forschung. Aus einem der vorgesehenen Forschungsprojekte sollen konkrete Handlungsempfehlungen für gezielte Präventions- und Interventionsmaßnahmen in Sportvereinen abgeleitet werden.

Bei der Veranstaltung "Sport mit starker Stimme" im Februar 2024 wurde erstmals der neu ins Lebengerufene Vereinspreis "Sport mit Haltung" verliehen.

12. Antisemitismus entgegentreten

Seit dem menschenverachtenden Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat sich die Zahl antisemitisch motivierter Straftaten enorm erhöht, was vor allem auf islamistisch motivierten Antisemitismus zurückzuführen ist. Bereits seit Jahren zeigt sich jedoch ein kontinuierlicher Anstieg antisemitisch motivierter Straftaten, die zu einem Großteil auf das Konto rechtsextremistisch motivierter Täterinnen und Täter gehen. Es ist unsere Aufgabe als gesamte Gesellschaft, Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten und Jüdinnen und Juden in Deutschland zu schützen. Jeder Angriff auf sie ist ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft.

Deshalb hat die Bundesregierung mit der "Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben" eine Strategie beschlossen, die sich an alle Ebenen des Staates und auch an die gesamte Gesellschaft richtet: Jeder Verein, jede Schule, jedes Unternehmen kann damit arbeiten, um im eigenen Umfeld etwas gegen Antisemitismus zu tun.

Die Bundesregierung hat ihr Engagement zur Stärkung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens in vielen Bereichen weiter intensiviert und noch breiter aufgestellt. Unter anderem wurde die jährliche Leistung, die der Zentralrat der Juden in Deutschland als größter jüdischer Dachverband auf der Grundlage eines am 27. Januar 2003 geschlossenen Vertrags erhält, im Jahr 2023 von zuletzt 13 Mio. Euro auf 22 Mio. Euro jährlich aufgestockt. Zudem fördert die Bundesregierung eine Vielzahl von weiteren jüdischen Akteuren und Projekten, den christlich-jüdischen Dialog sowie Bauvorhaben der jüdischen Gemeinschaft.

Nächste Schritte:
Als Konsequenz des Anschlags auf die Synagoge in Halle stellte die Bundesregierung im Jahr 2020 dem Zentralrat der Juden in Deutschland (ZdJ) Sondermittel in Höhe von 22 Millionen Euro für die Sicherung jüdischer Einrichtungen zur Verfügung. Die Mittel dienen der Verstärkung baulicher und technischer Sicherungsmaßnahmen an inländischen jüdischen Einrichtungen und ergänzen die umfangreichen Sicherungsmaßnahmen der Länder. Die
Bundesmittel werden im Rahmen einer mehrjährigen, durch den ZdJ koordinierten Maßnahme verausgabt.

Politische Bildung ist im Kampf gegen Antisemitismus unerlässlich. Das BMI wird im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) den Themenschwerpunkt Antisemitismus für das Förderjahr 2024
zusätzlich in den Fokus nehmen und entsprechende Projekte fördern.

Auch die Erforschung des Antisemitismus, insbesondere zu dessen Langzeitentwicklung, Verbreitungsmustern und Ursachen werden wir intensivieren, um Antisemitismus wirkungsvoller bekämpfen zu können. Dies erfolgt als Umsetzung einer der wesentlichen Handlungsfelder der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben.

13. Angegriffenen Demokratinnen und Demokraten den Rücken stärken

Gerade für Menschen mit Migrationsgeschichte ist es wichtig, angst- und diskriminierungsfrei am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Rechtsextremistische Drohungen und Übergriffe treffen auch sie in besonderem Maße – insbesondere dort, wo sie sich öffentlich sichtbar engagieren. Umso dringender brauchen sie den Schutz des Staates.

Bereits seit längerem sind auch Amts- und Mandatsträger verstärkt das Ziel von Anfeindungen und Angriffen – bis hin zu physischer Gewalt. Das Ausmaß dieser Bedrohungen geht für viele, die auf diesem Feld aktiv sind, über die Grenze des Erträglichen hinaus. In der Folge ziehen sich viele Betroffene nach und nach aus der Kommunalpolitik zurück.

Als Teil des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus wurde deshalb die Allianz zum Schutz kommunaler Mandatsträger gegründet, an der sich neben den Ländern auch kommunale Spitzenverbände sowie Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt haben.

Nächste Schritte:
Im Januar 2024 wurde die Gründung einer Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amtsund Mandatsträger auf den Weg gebracht. Das deutsche Forum für Kriminalprävention wird die Ansprechstelle in den kommenden Monaten aufbauen. Sie wird Betroffene betreuen, ihnen als Lotse dienen und als Mittlerin fungieren: zwischen den Betroffenen und der Justiz, den Sicherheitsbehörden und der Verwaltung.

Der direkte Austausch zwischen kommunalen Akteuren und Bund, der mit der Allianz zum Schutz kommunaler Mandatsträger begonnen wurde, wird im Rahmen eines dauerhaften Dialogformates fortgeführt.